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Ablauf einer kieferorthopädischen Behandlung

Beratungsgespräch
In einem ersten Gespräch schildern Sie uns Ihr kieferorthopädisches Anliegen und Ihre Erwartungen. Wir nehmen uns Zeit für Sie, um möglichst eine auf Ihre persönlichen Wünsche abgestimmte Behandlung realisieren zu können.

Bei der ersten Untersuchung werden neben der Zahn-und Kieferstellung die Körperhaltung, die Nasenatmung, eventuelle Sprachfehler sowie Fehlfunktionen der Zunge, Wangen oder Lippen untersucht. Bei Notwendigkeit muss die Zusammenarbeit mit anderen Fachrichtungen gesucht werden (z.B. Logopäde, HNO oder Orthopädie).

Denn nur das harmonische Zusammenspiel der Weichgewebe gewährleistet die langfristige Stabilität einer kieferorthopädischen Behandlung.

Es erwartet Sie ein qualifiziertes Team, das Sie individuell und professionell betreuen wird.

Behandlungsplanung
Das Erstellen der diagnostischen Planungsunterlagen erfolgt im Anschluß an das Beratungsgespräch.
Der erhobene zahnärztliche und kieferorthopädische Befund wird nun durch Abdrücke der Zahnreihen oder einen modernen Scan, Fotos des Gesichts und der Zähne, sowie Röntgenaufnahmen ergänzt. Auf der Basis eines genauen Befunds stellen wir die Indikation für eine kieferorthopädische Therapie, die auf die individuellen Bedürfnisse des Patienten abgestimmt ist. Moderne Technologien wie digitales Röntgen und computerbasierte Datenanalyse helfen uns, das medizinisch beste Behandlungskonzept zu entwickeln.

Trotz unseres besonders strahlungsarmen digitalen Röntgengeräts sind wir beim Erstellen von Röntgenaufnahmen insbesondere bei Kindern im Rahmen von Frühbehandlungen äußerst zurückhaltend. Falls innerhalb der vergangenen 6 Monate bereits Röntgenaufnahmen der Kiefer in einer anderen Praxis angefertigt worden sind, bringen Sie diese bitte zum Termin mit, um eventuell unnötige weitere Aufnahmen zu vermeiden.

Anhand der Auswertung der diagnostischen Unterlagen wird ein individueller Behandlungsplan erstellt, den wir beim folgenden Termin mit Ihnen im Detail besprechen.

Der Informationsaustausch und eine enge interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Zahnärzten, Logopäden, HNO-Ärzten, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen, Oralchirurgen und Orthopäden sind für uns bei der Therapie sehr wichtig.
Behandlung
Weitere Infos zu einer "Behandlung mit funktionskieferorthopädischen und herausnehmbaren Geräten" oder einer "Behandlung mit festsitzender Zahnspange" finden Sie auf der Seite → Leistungen.
Retention
Nachdem die Zahn- und Kieferfehlstellung korrigiert wurde, beginnt die Phase der Stabilisierung der erzielten Zahnbewegungen. Ohne diese Massnahmen kann der Behandlungserfolg nicht gesichert werden. Die Zähne benötigen Zeit, um sich an der neuen Position zu festigen, die Tendenz in die ursprüngliche Stellung zurückzuwandern nimmt erst ganz allmählich ab.

Da bei vielen Patienten das Kieferwachstum noch nicht abgeschlossen ist, stellt die Retentionsphase einen sehr wichtigen abschliessenden Abschnitt in der kieferorthopädischen Behandlung dar. Es können herausnehmbare Geräte sowie von innen geklebte Haltedrähte in der unteren und oberen Frontzahnregion eingegliedert werden.

Ein individuelles Konzept zur Retention gehört für jeden Patienten zur kieferorthopädischen Behandlung dazu.

FAQ –
häufig gestellte Fragen

Wer trägt die Kosten?
Gesetzlich versicherte Patienten (GKV)
Für das erste Beratungsgespräch entstehen Ihnen keine privaten Kosten. Die Kosten werden zu 100% von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Eine Überweisung vom Hauszahnarzt ist nicht nötig.

Seit dem Jahr 2002 gibt es das kieferorthopädische Indikationsgruppensystem (KIG). Nach diesem System müssen alle Fachzahnärzte für Kieferorthopädie gesetzlich versicherte Patienten einstufen.

Sind für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bestimmte Anforderungen nach der KIG-Einstufung erfüllt (KIG Stufung 3-5), trägt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine ausreichend, zweckmäßige und wirtschaftliche Behandlung.

Falls Sie sich für eine kieferorthopädische Behandlung entscheiden, erhalten Sie vor dem Behandlungsbeginn einen detaillierten Therapie- und Kostenplan.

Sollte die Krankenversicherung in Ihrem Fall nicht für die Kosten der kieferorthopädischen Behandlung aufkommen, bieten wir Ihnen faire und flexible Finanzierungsmöglichkeiten. Sehr gerne erläutern wir Ihnen alle Details in einem persönlichen Gespräch.

www.waizmanntabelle.de/kinder

Privat versicherte Patienten (PKV)
Die kieferorthopädische Behandlung Ihrer Kinder ist bei vielen privaten Versicherungen im Leistungspaket inbegriffen. Höhe und Umfang der Leistungserstattung entscheiden sich jedoch individuell.

Grundlage für eine Kostenübernahme durch eine private Krankenversicherung ist ein entsprechender Versicherungsvertrag. Dieser kann eine hundertprozentige Erstattung vorsehen oder eine geringere Kostenübernahme, auch ein Ausschluss bestimmter Leistungen oder eine besondere Wartefrist kann vertraglich vereinbart sein. Vor Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung empfiehlt es sich, den Leistungsumfang und damit eine mögliche Kostenübernahme durch die Versicherung zu klären.

Wir raten Ihnen dazu, Ihre Krankenversicherung zu kontaktieren und den Heil- und Kosten-Plan Ihres Kindes vor Behandlungsbeginn zur Genehmigung einzureichen.

Beihilfeberechtigte erhalten üblicherweise eine begrenzte Kostenerstattung.

Behandlung für Erwachsene
Bei Erwachsenen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse keine Kosten für eine reine Zahnstellungskorrektur. In Ausnahmefällen, bei schweren Kieferanomalien, die sich nur durch kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Maßnahmen erfolgreich korrigieren lassen, ist eine Erstattung der Kosten durch die gesetzliche Krankenkasse möglich.
Was ist ein Fachzahnarzt für Kieferorthopädie?
Zahnärzte, die nach ihrem Studium mindestens 1 Jahr in ihrem Beruf gearbeitet haben und anschließend eine mindestens 3-jährige Weiterbildung (ganztägig und in Vollzeit) absolviert haben. Diese Weiterbildungszeit muss in einer Universitätsklinik und einer weiterbildungsberechtigten Fachpraxis erfolgen.

Daran schließt sich die Fachzahnarztprüfung bei der zuständigen Zahnärztekammer an. Nach erfolgreichem Abschluß darf der Titel Fachzahnarzt für Kieferorthopädie, Zahnarzt für Kieferorthopädie oder Kieferorthopäde geführt werden.
Was ist ein Master of Science Kieferorthopädie?
Der Erwerb dieses Titels erfolgt nebenberuflich durch absolvierte Wochenendkurse und Lehrveranstaltungen von überschaubarer Dauer (45 Tage a 10 Stunden). Das Arbeiten in einer kieferorthopädischen Fachpraxis ist während dieser Weiterbildungsmaßnahme nicht erforderlich.
Was ist ein Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie?
Das Führen dieses Titels erfordert keine fachspezifische Prüfung. Der Titel kann von jedem kieferorthopädisch tätigem Zahnarzt beantragt werden.